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Fast alle Corona-Maßnahmen sind weggefallen. Das gilt jetzt in Österreich

Eine Art Freedom-Day konnten die Österreicher am 5. März 2022 feiern. Die Regierung in Wien hat am 16. Februar 2022 angeordnet, dass stufenweise alle Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus fallen sollen. Grundlage für die Entscheidung war eine verbesserte Lagebewertung, sowie ein Rückgang von Krankenhauseinweisungen.

Welche Lockerungen hat es gegeben?

Alle Bereiche, die vorher die 3G-Regel beachten mussten, sind von der einer Nachweispflicht ausgenommen. Einfach gesagt: überall dort, wo bisher ein Test oder der Nachweis einer Impfung erbracht werden musste, ist ein solcher Nachweis nicht mehr notwendig.

Ausnahmen gibt es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Hier gilt nach wie vor die 3G-Regel für Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen.

Wo gilt noch die Maskenpflicht?

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt ebenfalls noch die FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, im öffentlichen Personenverkehr und Haltestellen, im Handel des täglichen Bedarfs, in Verwaltungsgebäuden mit Kundenkontakt und generell an Arbeitsorten, die für den Kundenverkehr geöffnet sind.

An allen übrigen Orten gilt lediglich eine Empfehlung zum Tragen von medizinischen oder FFP2-Masken.  Diese grundlegenden Schutzmaßnahmen gelten vorerst bis zum 2. April 2022.

Was sonst noch gelockert ist

Darüber hinaus kann auch die Gastronomie aufatmen: die ungeliebte allgemeine Sperrstunde für Nachtclubs und Bars fällt weg. Mit Öffnung der Nachtgastronomie können Nachtschwärmer dann wieder bis in die frühen Morgenstunden feiern. Die Personenobergrenzen fallen bei Veranstaltungen sowie in der Gastronomie ebenfalls weg.

Die Grenzen werden für den Tourismus wieder geöffnet

Auch die Tourismusbranche kann sich auf neue Gäste freuen. Die Einreise in die Alpenrepublik wird erleichtert. Bislang galt eine strikte 2G-Regel, also eine vollständige Impfung und ein entsprechend negativer Testnachweis.

Aktuell gilt wieder 3G für die Einreise. Das bedeutet, dass der Nachweis über eine Impfung, Genesung von Covid-19 oder ein negativer Test zu erbringen ist. Nachgewiesen kann 3G über ein digitales Impfzertifikat, aber auch das kleine gelbe Impfbuch gilt.

Eine notwendige vollständige Impfung liegt vor, wenn innerhalb der vergangenen 270 Tage zwei Impfdosen verabreicht wurden oder innerhalb der 270 Tage eine Booster-Impfung durchgeführt wurde.

Für den Testnachweis muss ein Antigen-Test innert 24 Stunden vor Einreise durchgeführt werden bzw. 72 Stunden bei PCR-Tests. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Hierfür muss eine offizielle Teststelle aufgesucht werden.

Obacht bei Einreise ohne Impfung oder Test: dies ist generell möglich. Hierfür muss man sich aber vorab registrieren und nach Ankunft direkt in Quarantäne. Zu touristischen Zwecken ist damit eine solche Einreise nicht praktikabel.

Im Übrigen gilt Vorsicht und Abstand. Corona ist noch immer ernst zu nehmen, da schwere Verläufe noch nicht vollständig auszuschließen sind. Hält man sich an allgemeine Hygieneregeln, dann muss man sich allerdings keine Sorgen machen.

Quelle: Änderung der COVID-19-Bestimmungen in Österreich

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